Was ist Auvibel?

Auvibel ist die Verwaltungsgesellschaft für Urheberrechte, die in Belgien die Privatkopiegebühr einzieht und an die Rechteinhaber im Kultur- und Kreativsektor weiterverteilt.

Das Anfertigen von Kopien für den persönlichen Gebrauch ist etwas, das wir jeden Tag tun, oft ohne uns dessen bewusst zu sein. Viele Geräte, die wir täglich benutzen, bieten die Möglichkeit, Kopien anzufertigen, und ermöglichen dann jederzeit den Zugang zu unserer persönlichen Dosis Kultur und Kreativität: von Ihrem E-Book oder Ihrem Lieblingsfilm über das Anhören Ihres Lieblingsliedes bis hin zum Lesen interessanter Zeitschriftenartikel oder dem Genießen Ihres Lieblingskunstwerks.

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Was versteht man unter einer Privatkopiegebühr?

Rechtlicher Rahmen: Ausnahme vom Exklusivrecht

Um diese Werke zu kopieren, benötigen Sie normalerweise immer die Erlaubnis des Urhebers oder Rechteinhabers. Sie haben nämlich das exklusive Recht, ihre Werke in jeglicher Art und Weise zu vervielfältigen oder deren Vervielfältigung zu gestatten (Buch XI „Geistiges Eigentum“ des Wirtschaftsgesetzbuchs).

Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahme von diesem ausschließlichen Recht, nämlich die Ausnahme für Privatkopien.

Nach den gesetzlichen Bestimmungen kann, wenn das Werk rechtmäßig veröffentlicht wurde, „die Vervielfältigung von Werken, mit Ausnahme von Partituren, durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch und zu nicht unmittelbar oder mittelbar kommerziellen Zwecken“ nicht verboten werden. Folglich können die Rechteinhaber nicht rechtlich gegen Kopien und Aufführungen ihrer Werke für den privaten Gebrauch vorgehen.

Als Gegenleistung für diese Ausnahme erhalten die Rechteinhaber, d. h. Urheber, ausübende Künstler, Produzenten und Verleger (aufgrund ihres sui generis-Rechts) eine angemessene Vergütung „für die Vervielfältigung ihrer Werke und Darbietungen zum eigenen Gebrauch”. Das ist die „Privatkopiegebühr”.

Die europäischen und belgischen Rechtsvorschriften sowie die Rechtsprechung sind eindeutig: Rechteinhaber müssen einen gerechten Ausgleich für den erlittenen Schaden erhalten. Es handelt sich hierbei um eine Ergebnisverpflichtung des Staates.

In Belgien entschied sich der Gesetzgeber bereits 1994 für ein pauschales Vergütungssystem und beauftragte die Föderalregierung mit der Festlegung der Modalitäten. Ein Königlicher Erlass legt somit in Anwendung des Gesetzes die Bedingungen für die Erhebung, Verteilung und Kontrolle dieser Vergütung fest; der Königliche Erlass vom 18. Oktober 2013 über das Recht auf Vergütung für Privatkopien.

Die Privatkopie-Ausnahme gibt Ihnen als Verbraucher also die Freiheit, Kopien für Ihren eigenen Gebrauch von all Ihren Lieblingsinhalten (* die Sie legal erworben haben) anzufertigen, und stellt gleichzeitig sicher, dass die Rechteinhaber mit der Privatkopiegebühr eine Entschädigung erhalten.

 

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Was macht Auvibel?

Aber welche Rolle spielt Auvibel dabei? Auvibel ist das zentrale Bindeglied zwischen Privatkopie und Vergütung, zwischen Verbraucher, Beitragspflichtigem und Rechteinhaber(n), zwischen Schaffen und Kopieren, Inspirieren und Erleben.

Auvibel ist die Verwertungsgesellschaft für Urheberrechte, die vom König – Königlicher Erlass vom 21. Januar 1997 – damit beauftragt wurde, die Einziehung und Verteilung dieser Privatkopiegebühr zugunsten von Urhebern, ausübenden Künstlern und Produzenten sowie die Vergütung für die private Vervielfältigung ihrer Ausgaben zugunsten von Verlegern zu gewährleisten.

Königlicher Beschluss: Geräte, Datenträger und Tarife

Die Liste der erstattungsfähigen Geräte und Datenträger, die zur Anfertigung von Kopien verwendet werden, sowie die für sie geltenden Tarife werden in Anwendung des Gesetzes in einem Königlichen Beschluss festgelegt. Auvibel legt die Preise also nicht selbst fest! Als Verwaltungsgesellschaft sorgt Auvibel im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags für die Einziehung und Verteilung unter ihren Mitgliedern.

Die Tarife und die Liste der Produkte, die unter die Gebühr fallen, werden vom zuständigen Minister nach Beratung durch den Beratenden Ausschuss für Privatkopien festgelegt. Weitere Informationen über den Beratenden Ausschuss finden Sie weiter unten.

Seit dem 1. April 2022 gibt es eine neue Liste von Geräten, Datenträgern und Tarifen, die an die neue technologische Realität angepasst ist und im Königlichen Erlass vom 18. Februar 2022 veröffentlicht wurde.

Leitbild

Als Verwaltungsgesellschaft haben wir einen klaren Auftrag. Auvibel hat die Aufgabe, die gesetzlich vorgeschriebene Privatkopiegebühr von den Beitragspflichtigen einzuziehen und sie dann über seine Mitgliedsverwaltungsunternehmen an die eigentlichen Rechteinhaber zu verteilen. Als zentrales Verbindungsglied spielt Auvibel eine entscheidende Rolle bei der Unterstützung des kreativen und kulturellen Sektors in Belgien. In der Tat bildet Auvibel die Brücke zwischen Privatkopie und Vergütung, zwischen privater Nutzung und Kultursektor, zwischen Verbraucher, Beitragspflichtigem und Rechteinhaber(n), zwischen (Neu-)Schöpfung und Kopieren.

Im Rahmen unserer Aufgabe beobachten wir bei Auvibel auch ständig die Entwicklungen im technologischen Bereich und das tatsächliche Kopierverhalten der belgischen Verbraucher, um eine(n) ordnungsgemäßen Gebühreneinzug und -verteilung sicherzustellen.

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Die Privatkopiegebühr wird angewendet auf …

  • Geräte, die das Kopieren für den persönlichen Gebrauch ermöglichen (z. B. Computer, Tablets, Smartphones, Digicorder)
  • Datenträger, auf denen geschützte Werke kopiert werden können (z.B. USB-Sticks, Speicherkarten).

Die Beitragspflichtigen melden Auvibel die Produkte, für die die Gebühr gilt, sobald sie auf dem belgischen Staatsgebiet in Umlauf gebracht werden.

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Wer Zahlt Die Privatkopiegebühr?

Die Privatkopiegebühr wird zunächst von den Beitragspflichtigen entrichtet. Das sind die Hersteller, die Importeure oder innergemeinschaftlichen Abnehmer der Geräte oder Datenträger, die es Ihnen ermöglichen, Privatkopien zu erstellen, z. B. ein Smartphone, eine Festplatte, ein E-Reader usw. (eine vollständige Liste finden Sie hier). Auch Webshops/Online-Verkäufer, die die Geräte und Datenträger in Belgien zum Verkauf anbieten, sind verpflichtet, die Privatkopiegebühr zu zahlen.

Die Gebühr wird anschließend zusammen mit den eingereichten Produkten dem Endverbraucher/Konsument in Rechnung gestellt. Die Privatkopiegebühr macht also nur einen geringen Prozentsatz des Selbstkostenpreises des betreffenden Produkts aus.

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Zum Beispiel:

Die Privatkopiegebühr bei Smartphones beträgt 4 €. Auf der Grundlage der durchschnittlichen Kosten eines Smartphones (GfK-Daten) macht die vom Verbraucher gezahlte Vergütung für das Kopieren von Werken zu privaten Zwecken nur 0,77 % der Gesamtkosten Ihres Produkts aus.

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Wie Wird Die Gebühr Verteilt?

Nach dem Einzug sorgt Auvibel für eine effiziente und schnelle Verteilung der Gebühren an seine 20 Mitgliedsverwaltungsunternehmen. Sie vertreten Autoren, Produzenten, ausübende Künstler und Verleger. Die 20 Mitgliedsverwaltungsunternehmen leiten die von Auvibel erhaltene Privatkopiegebühr wiederum an ihre Mitglieder weiter, …

Mit anderen Worten: Auvibel vertritt über seine 20 Mitgliedsverwaltungsunternehmen Tausende von Autoren, Drehbuchautoren, Regisseuren, Journalisten, Künstlern, Musik- und Filmproduzenten, Musikern, Schauspielern, Fotografen und Verlegern von Büchern, Zeitungen, Zeitschriften usw. Dank der Privatkopiegebühr erhalten diese eine Entschädigung für die private Nutzung ihrer Werke durch Auvibel. So können sie weiter kreativ sein, und Sie können sich weiterhin an all der Schönheit erfreuen, die Ihnen zur Verfügung steht. Auvibel spielt somit eine wichtige Rolle bei der Unterstützung des belgischen Kultur- und Kreativsektors.

Weitere Informationen über die Verteilung finden Sie hier.

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Wie werden die Gebühren und die Liste der eingereichten Produkte festgelegt?

Innerhalb des föderalen Ministeriums, das für den Bereich des Urheberrechts zuständig ist, wurde ein Beratungsausschuss der betroffenen Parteien eingerichtet. Der Beratende Ausschuss für Privatkopien von Werken und Darbietungen hat die Aufgabe, über verschiedene Aspekte der Privatkopiegebühr zu beraten. Diese Aspekte reichen vom Status der beteiligten Träger und Geräte über die Höhe der Vergütung bis hin zu den Bestimmungen für die Einziehung der Vergütung, den Bestimmungen über die Überprüfung und die Erstattung der Vergütung.

Dieser beratende Ausschuss setzt sich wie folgt zusammen:

  • Ein Vorsitzender, der den für das Urheberrecht zuständigen Minister vertritt
  • Von Auvibel benannte Personen
  • Vertreter der Beitragspflichtigen
  • Vertreter von Händlern (Groß- und Einzelhandel) von Datenträgern oder Geräten
  • Von den Verbraucherverbänden benannte Personen
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Recht der Öffentlichen Ausleihe, Bildung und Wissenschaftliche Forschung.

Für die Werke von Urhebern, ausübenden Künstlern, Produzenten von Tonwerken und audiovisuellen Werken hat Auvibel Reprobel ein ausschließliches Mandat zur Einziehung der bestimmte Gebühren erteilt. Konkret handelt es sich um den Einzug für Rechte der öffentlichen Ausleihe und Gebühren für die Nutzung von Werken, Datenbanken und Darbietungen zur Veranschaulichung im Unterricht oder für die wissenschaftliche Forschung.

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