E-commerce

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Für belgische oder ausländische Unternehmen

Für das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte gilt das Recht des Mitgliedsstaates, in dem der Verkäufer seine Produkte zum Verkauf anbietet und/oder online verkauft (gemäß den europäischen Bestimmungen).

Wenn Sie die betreffenden Geräte und Datenträger über eine Website an ein belgisches Publikum verkaufen, gelten die belgischen Rechtsvorschriften über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte, und Sie schulden Auvibel eine Vergütung gemäß Artikel XI.229 des Wirtschaftsgesetzbuchs und Artikel 318/7 des Wirtschaftsgesetzbuchs.

Dies gilt auch für ein im Ausland ansässiges Unternehmen, das die betreffenden Waren an in Belgien ansässige Personen verkauft und/oder anbietet. In diesem Fall trägt nämlich das im Ausland ansässige Unternehmen die Verantwortung für den innergemeinschaftlichen Erwerb/die Einfuhr und ist ein innergemeinschaftlicher Abnehmer/Importeur (im Sinne der Artikel XI.229 und 318/7 des Wirtschaftsgesetzbuches). Dies wurde in mehreren Urteilen des Brüsseler Gerichts erster Instanz (30. Juni 2005, 24. Mai 2006 und 27. Juli 2006) und des Europäischen Gerichtshofs bestätigt.

Wir raten Ihnen, auf Ihrer eigenen Website deutlich darauf hinzuweisen, dass die Privatkopiegebühr von Auvibel gilt und dem belgischen Endverbraucher direkt in Rechnung gestellt wird.

kapaza

Für Verkäufer auf eBay, Kapaza, YEZZZ, 2dehands und anderen Auktionsseiten

Wenn Sie die betreffenden Waren auf Auktionsseiten zum Verkauf anbieten, gelten die Regeln für die Privatkopiegebühr auch für Sie. Seien Sie also vorsichtig und wenden Sie die Auvibel-Zulage in vollem Umfang an!

Was muss ich anmelden?

Wie und wann muss ich die Gebühr angeben?

veilingsites

Für Inhaber von Auktionsseiten

Inhaber von Auktionsseiten (sowohl belgische als auch nicht-belgische) können sich an Auvibel wenden. Wir sind bereit, gemeinsam mit ihnen geeignete Lösungen für die korrekte Anwendung der Privatkopiegebühr zu finden. Sie können sich von uns in Bezug auf Mahnberichten, Verkaufsbedingungen usw. beraten lassen.

Nichts in den geltenden Rechtsvorschriften und der aktuellen Rechtsprechung deutet darauf hin, dass sie sich ihrer Verantwortung entziehen können.

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